Von mehreren Personen wurden Strafanzeigen und -anträge gestellt. Sie betreffen den Konflikt der Gemeinde Ballrechten-Dottingen mit unserer Familie. Dabei wurden über 20 Verfahren mit durchweg nur als dubios zu sehenden Begründungen eingestellt.
Zwei Strafanzeigen werden hier exemplarisch dargestellt:
1) Autoattacke auf Familienmitglied
Ganz in der Nähe der Wanderhütte fuhr ein Feuerwehrkommandant - es kann angesichts des Ablaufes nur von voller Absicht ausgegangen werden - mit seinem Privat-PKW auf unseren Sohn Rafael und seine Schulkameradin zu, beschleunigte dabei noch.
Ein Zeuge, der dies beobachtet hat, wurde bis heute jedoch nicht von der Polizei vernommen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte das Verfahren ein, da nach ihrer Einschätzung "der Zeuge dies nicht gesehen haben könne."
2) Anstiftung zur Straftat
Die Freiwillige Feuerwehr Ballrechten-Dottingen wurde zu einer Straftat angestiftet, indem sie gegen Herberts Willen den Schafdung von seiner Wiese abtransportierte. Man beleidigte ihn dabei aufs Übelste und man drohte ihm sogar, ihn mit der Mistgabel abzustechen. Die daraufhin informierte und um helfende Unterstützung gebetene Polizei Müllheim weigerte sich, einzuschreiten. Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte auch dieses Verfahren ein, argumentierte dabei – ebenso anrüchig wie das Corpus Deliciti – mit Leihgabe als Begründung. Entgegen dieser juristischen Fabulierung kam dessen Leihgabe jedoch nie zurück. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, übelste Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen ließ die Staatsanwaltschaft dagegen unter den Tisch fallen.