Hier nur die letzten Vorkommnisse:
Eine 28-seitige, anwaltliche Klageerwiderung wurde entgegen Fakten, Beweisen und Zeugen komplett in Frage gestellt.
Daraus resultierend droht das Landgericht Freiburg unserem Herbert Ordnungsgeld bis zu kumuliert EUR 1.000.000,- für nachfolgende Sachverhalte an:
1. bis zu EUR 250.000,-, wenn öffentlich zugängliche (!) Zeitungsartikel auf Herberts Grundstück ausgehängt werden, obwohl diese weltweit im Internet aufgerufen werden können.
2. bis zu EUR 250.000,-, wenn Herbert weiterhin auf der Homepage http://www.herbert-gegen-den-rest-der-welt.de/unser-problem.html einen Link einstellt, der zum ZDF-Dokumentationsfilm "Herbert gegen den Rest der Welt - Ein Landwirt im Dauerstreit" (Erstausstrahlung 08.12.2009) führt, solange dort auch seine Äußerung gezeigt wird: "Es ist so, dass Sie eine Straftat nach der anderen gemacht haben".
3. bis zu EUR 250.000,-, wenn Herbert weiterhin behauptet, dass man versucht habe, ihn in die Psychiatrie einweisen zu lassen. Im Markgräflerland weiß wohl jeder, was dazu in den Medien berichtet wurde; die unterdrückte Beweislage eine gänzlich gegensätzliche ist.
4. bis zu EUR 250.000,-, wenn unser Familienoberhaupt Herbert weiterhin die Behauptung aufstellt und/oder verbreitet, Bernd Gassenschmidt habe jedes Maß für Recht und Ordnung verloren und in Ausführung seines Bürgermeisteramtes oder als Privatperson etliche Straftaten begangen wie: (1) Versuchte Freiheitsberaubung, (2) Anstiftung zur Falschaussage, (3) Körperverletzung im Amt, (4) Urkundenfälschung, (5) Üble Nachrede und Verleumdung, (6) Versuchter Prozessbetrug, (7) Falsche uneidliche Aussage, (8) Diebstahl, (9) Vollstreckung gegen Unschuldige, (10) Verleiten Untergebener zu Straftaten, (11) Falsche uneidliche Aussage, (12) Hausfriedensbruch, (13) Sachbeschädigung, (14) Veränderung einer Grenzbezeichnung, (15) Unterlassen von Diensthandlungen, (16) Rechtsbeugung.
Als herber Verfechter des deutschen Rechtsstaatssystems respektiert unser Herbert selbstredend dieses grandiose Urteil und unterlässt es seitdem freilich, die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, Bernd Gassenschmidt habe jedes Maß für Recht und Ordnung verloren und in Ausführung seines Bürgermeisteramtes oder als Privatperson etliche Straftaten begangen wie: (1) Versuchte Freiheitsberaubung, (2) Anstiftung zur Falschaussage, (3) Körperverletzung im Amt, (4) Urkundenfälschung, (5) Üble Nachrede und Verleumdung, (6) Versuchter Prozessbetrug, (7) Falsche uneidliche Aussage, (8) Diebstahl, (9) Vollstreckung gegen Unschuldige, (10) Verleiten Untergebener zu Straftaten, (11) Falsche uneidliche Aussage, (12) Hausfriedensbruch, (13) Sachbeschädigung, (14) Veränderung einer Grenzbezeichnung, (15) Unterlassen von Diensthandlungen, (16) Rechtsbeugung. (Siehe auch Gerichtsurteil Seite 2).
Arroganz und Überheblichkeit sind nicht mehr zu toppen, ganz als würde Herbert und sein Anwalt unter Halluzinationen leiden, Fata Morganas folgen.
Einzig in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ist wohl dabei, dass ein Rechtsanwalt selbst vor den Schranken des Gerichtes steht, da er seinen Mandanten zu engagiert verteidigt hat.
Obwohl der Anwalt Fakten, Beweise und Zeugen benannte – Herbert war als Kronzeuge vor der Türe des Sitzungssaals und wurde nicht aufgerufen – besaß der Richter die Unverfrorenheit, dem beklagten Anwalt fehlenden Versuch der Beweiserbringung anzulasten.
Das setzt dem Ganzen noch die Krone auf! Statt eines notwendigen Beweisbeschlusses erging ein Urteil. Dazu passt leider, dass bei dieser letzten Gerichtsverhandlung der Eindruck zu gewinnen war, dass die Justiz uns fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Wegen sechs Rentnern als Zuschauer waren vier Beamte abgestellt, als würden hier russische oder italienische Mafiosi abgeurteilt. Befremdlich, dass sie derart in Schach gehalten wurden, dass sie sich kaum zu bewegen trauten. Vor Verhandlungsbeginn wurden alle sechs Rentner von Kopf bis Fuß abgetastet, sogar ihre Geldbeutel untersucht. Warum wohl?