Wildernde Hunde am Castellberg...
...werden von der Gemeinde Ballrechten-Dottingen schon seit Jahrzehnten in Kauf genommen. Regelmäßig reißen hier freilaufende Vierbeiner Wild, was ohne jede Konsequenz bleibt.
Zwar sind nach jahrelangem zähen Ringen um eine amtliche Intervention widerwillig drei Hinweisschilder "Hunde an die Leine nehmen" aufgestellt worden, doch kümmert sich hier keiner der unverantwortlichen und egoistischen Hundebesitzer um die doch eigentlich selbstverständliche Regel. Man weiß eben schon aus Erfahrung, dass seitens der Ämter oder Polizei nichts zu befürchten ist, da seit Jahren noch kein einziges Mal geahndet wurde. Unserer Jägerschaft ist dieser Umstand ebenso ein Dorn im Auge. Allerdings wird auch hier die Problematik systematisch totgeschwiegen, wahrscheinlich aus Furcht, bei der nächsten Pachtvergabe keinen Zuschlag mehr zu erhalten.
Ein zusätzliches Problem sind die täglichen Notdurftverrichtungen der unkontrollierten Hunde auch auf unseren landwirtschaftlichen Flächen, wovon einige unter Biotopvertrag stehen und als Futtermittelquelle genutzt werden.
Und obwohl unter Androhung empfindlicher Geldbußen von bis zu EUR 15.000,- im Landesnaturschutzgesetz (§ 19) eigentlich glasklar gesetzlich geregelt ist, dass landwirtschaftliche Grünflächen während der Aufwuchszeit weder von Mensch noch Hund betreten werden dürfen, geschweige denn dort die Notdurft verrichtet werden darf, schert sich hier am Kastel kaum einer dieser doch verlogenen Naturliebhaber darum.
Die Gemeindeverwaltung hat den massenhaften Freizeitegoismus durch ihre altbackene 80er-Jahre -Tourismusförderung selbst heraufbeschworen und präsentiert sich jetzt mit ihrer Egalhaltung gegenüber den Folgen für die Natur und Umwelt auch nicht viel besser. Derart grottenschlecht sogar, dass sie nicht einmal die Fäkalien beseitigen lässt. Aus seuchenhygienischen Gründen ist diese Missachtung der Sorgfaltsplicht nicht hinnehmbar, schon gar nicht in Pandemiezeiten. Also meiden Sie bitte die No-Go-Area zum eigenen Schutz!
Verantwortlich für das Fortbestehen dieses Missstands:
Dezernat Gesundheit und Versorgung
Dezernat 3 im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Sautierstraße 28 und 30
79104 Freiburg
https://www.service-bw.de/zufi/organisationseinheiten/6013553